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Dieses Bild zeigt das Logo des Förderprogramms Junge Innovatoren
Wissen schafft Startups

Junge Innovatoren

Du hast ein innovatives Produkt oder ein neuartiges Verfahren im Rahmen deiner wissenschaftlichen Arbeit entwickelt? Das Förderprogramm Junge Innovatoren des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) unterstützt dich dabei, den Sprung aus der Theorie in den Vertrieb zu wagen.

Im Gegensatz zu anderen Programmen wird hier nicht die Existenzgründung an sich gefördert, sondern die gezielte Vorbereitung unter dem Dach der Hochschule. Das Programm ist zudem die ideale Anschlussförderung, falls ihr bereits ein EXIST-Gründerstipendium durchlaufen habt. Bereits gegründete Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an talentierte Köpfe, die ihre Innovation an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg zur Marktreife führen wollen:

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen & Absolvent:innen: Dein Abschluss oder das Ausscheiden aus der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragsfrist nicht länger als 60 Monate zurückliegen.
  • Ehemalige EXIST-Stipendiat:innen: Teams, die nach dem exist Stipendium weiteren Entwicklungsbedarf haben.

Wichtig: Bereits gegründete Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Fokus liegt auf der Phase direkt vor dem Markteintritt.

Die vier Bausteine der Förderung

Junge Innovatoren bietet ein umfassendes Paket, um die technologische Entwicklung abzusichern:

  1. Persönliche Vergütung: Du erhältst eine Stelle (50 % TV-L Stufe 13) für maximal zwei Jahre (in Ausnahmefällen drei Jahre), um dich voll auf dein Vorhaben zu konzentrieren.
  2. Sach- & Investitionsmittel: Bis zu 20.000 € für notwendige Anschaffungen (die Gegenstände gehen in das Eigentum der HdM über).
  3. Infrastruktur: Du nutzt die Labore, Geräte und Ressourcen der HdM für deine Prototypenentwicklung oder Tests.
  4. Coaching: Bis zu 5.000 € für betriebswirtschaftliche Weiterbildung (Einzel- oder Gruppencoaching), damit du auch als Unternehmer:in fit wirst.

Bewerbung und Fristen

Die Antragstellung ist in der Regel zweimal pro Jahr möglich. Die genauen Termine und aktuellen Richtlinien werden vom Ministerium bekannt gegeben.

 

Haben wir dein Interesse geweckt? 

Da die Beantragung eine enge Abstimmung mit der Hochschule erfordert, kontaktiere uns frühzeitig. Wir unterstützen dich bei der Strategie und der Einreichung. 

Melde dich gerne bei uns

Fragen zu Junge Innovatoren?

Portrait von Johanna Kutter

Johanna Kutter

Startup Center

+49 711 8923-2727 kutter@hdm-stuttgart.de Startup Center, Nobelstraße 5 (Nobelstraße 5)